Aktuelle Situation und Anpassung

Leider mussten wir unsere Aktivitäten im Jahr 2020 einstellen, nachdem das Energieeffizienzgesetz ausgelaufen war. Auch das im Jahr 2023 verabschiedete neue Energieeffizienzgesetz konnte keine solide Grundlage bieten, um unsere Mission fortzusetzen.

Unser Anspruch und Engagement
Unser Engagement für eine nachhaltige und energieeffiziente Zukunft bleibt bestehen, und wir beobachten die Entwicklungen im Bereich der Energiegesetzgebung genau.

Energieeffizienzgesetz 2015 - Ein Kommentar

Save Energy Austria GmbH begann ihre geschäftlichen Aktivitäten 2015 als Reaktion auf das Energieeffizienzgesetz von 2015. Dieses Gesetz wurde vom österreichischen Parlament mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, um die Energieeffizienzrichtlinie der EU in nationales Recht umzusetzen und um dem Thema Energieeffizienz mehr Bedeutung zu verschaffen. Das Gesetz verpflichtete größere Energielieferanten zu Energieeffizienzmaßnahmen, wobei sie diese bei sich selbst oder bei anderen Kunden realisieren konnten. Von dem Gesetz waren auch Lieferanten von Pellets betroffen. Die Verpflichtung zur Einsparung betrug 0,6 Prozent der von ihnen im jeweiligen Vorjahr verkauften Energiemenge.

Das Gesetz zielte darauf ab, die Energieeffizienz in Österreich im Einklang mit dem Pariser Abkommen zu steigern, insgesamt 310 PJ zu sparen und bis 2020 einen Endenergieverbrauch von 1.050 PJ zu realisieren, um so den negativen Auswirkungen der globalen Erwärmung auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt entgegenzuwirken.

Energiesparservice von Save Energy Austria (SEA)

ProPellets Austria und der Österreichische Biomasse-Verbandes gründeten Save Energy Austria 2015 als Tochterfirma mit dem Ziel, sowohl die verpflichteten Energielieferanten innerhalb der Pelletsbranche zu entpflichten als auch die Hersteller von Heizkesseln zu Lieferanten von Energieeffizienzmaßnahmen zu machen.

Servicetechniker von Heizkesselherstellern führten im Auftrag von Save Energy Austria und zusätzlich zu ihren Reparatur- und Wartungseinsätzen Energiesparservices in österreichischen Haushalten durch. Die dabei erzielten Einsparungen wurden mit Hilfe eines wissenschaftlichen Gutachtens quantitativ bewertet. Die Energiesparservices waren für die Haushalte kostenlos. Die Arbeit der Servicetechniker wurde durch den Verkauf der eingesparten Energiemengen durch SEA an die verpflichteten Energielieferanten finanziert.

Was mit den Energiesparservices für Österreichs Haushalte erreicht worden ist

Die Installateure der Heizkesselhersteller führten zwischen 2015 und Ende 2017 im Auftrag von Save Energy Austria in über 7000 Haushalten Energiesparservices durch. Dabei wurden insgesamt – entsprechend der Berechnung – knapp 69 GWh (69 Mio. kWh) an Wärmeenergie eingespart. Dies entspricht einer mittleren Einsparung von ca. 9.700 kWh Endenergie pro Haushalt, und zwar sowohl beim Kessel als auch in den Bereichen Wärmeverteilung und Warmwasser. Diese Einsparungen waren für die Haushalte kostenlos, sie verminderten deren Energierechnung und unterstützten sie beim Energiesparen.

Das vorläufige Ende der Wirkung des Energieeffizienzgesetzes aus 2015 in Österreich – gewolltes Scheitern?

Der Markt für Energieeinsparungsmaßnahmen ist ab 2017 mit sehr kostengünstigen, aber real unwirksamen Massenmaßnahmen überschwemmt worden. Die Maßnahmenpreise sanken aufgrund dieses Umstands auf ein so niedriges Niveau, dass sie – entgegen den Intentionen des Gesetzes – praktisch nicht mehr ökonomisch wirkten. Damit wurde auch keine weitere Steigerung der Energieeffizienz erreicht.

Die Ursache dieser Entwicklung lag in einer Verordnung des damals zuständigen Wirtschafsministeriums zum Energieeffizienzgesetz, der „Richtlinienverordnung“, und der mit ihr verbundenen sogenannten „Methodenhandbücher“, die faktisch die Wirkung des EEffG aufhoben.

Die „Methodenhandbücher“, die formal Teil der Richtlinienverordnung waren, ebneten den Weg zur Anerkennung unsinniger und real unwirksamer „Effizienzmaßnahmen“, wie dem bloßen Verteilen von Plastikteilen zur Reduktion des Warmwasserverbrauchs per Postversand (vglsiehe. Abb. 1). Damit wurde es für Energielieferanten, die sich nicht mit dem Thema Energieeffizienz befassen wollten, möglich, sich annähernd kostenlos von der Lieferantenverpflichtung freizukaufen.

Die Richtlinienverordnung wurde von der Bundeswirtschaftskammer selbst als Lobbyerfolg dargestellt. Dieser „Erfolg“ war durch die enge personelle Verflechtung der WKÖ mit dem Ministerbüro des damals zuständigen Wirtschaftsministeriums möglich. Die Schlüsselrollen bei diesen Prozessen spielten der Leiter der Umweltabteilung der WKO, Stefan Schwarzer und der Vizepräsident der WKÖ, der steirische Ölhändler Jürgen Roth.

Die Richtlinienverordnung und bestimmte in den Methodenhandbüchern dargestellte Effizienzmethoden waren eine Einladung zum Missbrauch des Gesetzes und dazu, das Thema Energieeffizienz lächerlich zu machen.

In der Konsequenz rückt Österreich immer weiter davon ab, die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Der Preis für Effizienzmaßnahmen verfiel auf ein Zehntel seines ursprünglichen Werts, ein gerade neu entstandener funktionierender Markt für Effizienzmaßnahmen wurde nach kurzer Zeit zerstört. Damit konnten real wirksame Effizienzmaßnahmen auf Basis des Energieeffizienzgesetzes nicht mehr umgesetzt werden.

Das Energieeffizienzgesetz aus 2015 ist Ende 2020 ausgelaufen. Ein Nachfolgegesetz wurde erst 2023 beschlossen; für den Beschluss dieses „Bundesgesetzes über die Verbesserung der Energieeffizienz – Energieeffizienz-Reformgesetz“ konnte keine Zweidrittelmehrheit erreicht werden. Dieses Gesetz enthält auch keine Lieferantenverpflichtung mehr; damit entfällt jener Marktmechanismus, der es im alten Gesetz aus 2015 möglich gemacht hat, Energieeinsparungen zu handeln. Das neue Gesetz enthält lediglich Selbstverpflichtungen des Bundes und ein indikatives Ziel für den Endenergieverbrauch von 920 PJ im Jahr 2030. Für Save Energy Austria bietet es keine Geschäftsgrundlage mehr.

Information zu Übergangsregelungen vom Energieeffizienzgesetz (alt) zum „Energieeffizienzgesetz-NEU" (LINK)

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